Da Hessen seit dem 1. April als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen wurde, können ab sofort auch an der Bergstraße Anträge zur Förderung zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen gestellt werden. Schafe-, Ziegen- und Damwild-Halterinnen und -Halter erhalten dadurch die Möglichkeit eines erweiterten Herdenschutzes und intensiverer Prävention von Wolfsrissen. Auch Besitzer und Besitzerinnen von Rindern sollen von den jetzt hessenweit geltenden Fördermöglichkeiten profitieren, wenn sie von einem Übergriff betroffen waren. Weidetierhaltende können ab sofort Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr beantragen. (cag)