Fast drei Jahre nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis im Hochtaunuskreis hat der damalige Narkosearzt die Verantwortung dafür übernommen. Ihm seien wohl unbewusst Fehler bei der Hygiene unterlaufen, verlas der Rechtsanwalt des heute 67-Jährigen beim Prozessauftakt im Frankfurter Landgericht eine Erklärung. Den Kindern war der Anklage zufolge ein verunreinigtes Narkosemittel gespritzt worden, sie erlitten eine Blutvergiftung. Die Anklagebehörde wirft dem Anästhesisten aus dem südhessischen Bensheim Körperverletzung mit Todesfolge an dem vierjährigen Mädchen vor, hinzu kommen Körperverletzungen an weiteren Kindern. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anästhesist etliche Fehler gemacht hatte. Am 28. September 2021 hatte er in der Zahnarztpraxis in Kronberg im Laufe des Tages mehrere Menschen für Zahnbehandlungen in Vollnarkose gelegt. Erste Patientin des Tages war eine erwachsene Frau, um neun Uhr folgte ein neunjähriger Junge mit großer Angst vor der anstehenden Wurzelbehandlung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Anästhesist ihm ein Narkosemittel aus der Flasche spritzte, die er zuvor bei der Frau verwendet hatte und deren Lösung nun mit einem Pilz kontaminiert war. Die gleiche Lösung erhielten die drei weiteren Kinder, die an diesem Tag behandelt wurden. Zehn Stunden zwischen Narkoselösung und Todeszeitpunkt Als Letztes war am Nachmittag die Vierjährige an der Reihe, bei ihr soll die Narkoselösung jetzt zusätzlich mit Bakterien verunreinigt gewesen sein. Zehn Stunden später war sie tot, das Mädchen starb kurz nach zwei Uhr nachts in der Praxis. Der Narkosearzt hatte zuvor selbst verursacht, sie zu reanimieren. Auch dabei soll er laut Anklage Fehler gemacht haben, zudem sei der Rettungswagen mindestens drei Stunden zu spät alarmiert worden. Nur wenige Stunden nach dem Tod des Mädchens war der Anästhesist bereits wieder im Einsatz gewesen, dieses Mal in einer Zahnarztpraxis in Bensheim. Dort soll er einem Fünfjährigen ebenfalls ein verunreinigtes Mittel gespritzt haben, der Junge bekam 40,8 Grad Fieber. Seine drei anderen kleinen Patienten vom Vortag waren ebenfalls schwer erkrankt, zwei von ihnen kämpften ums Überleben. Die zuständige Große Strafkammer hat sieben Verhandlungstage eingeplant, mit einem Urteil wird Ende September gerechnet. (dpa/mj)