Das Wirtschaftsministerium verlängert das Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt in Baden-Württemberg vorzeitig bis Ende 2024 und führt eine neue Förderlinie „Stadtmarketing“ ein. Mit einem Budget von rund 3,3 Millionen Euro sollen die Innenstädte und Ortszentren gestärkt werden.
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, betont die Bedeutung der Förderung angesichts der anhaltenden Herausforderungen für den stationären Einzelhandel und andere innerstädtische Branchen. Pop-up-Stores, -Malls und attraktive Veranstaltungen haben eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Leerständen in den Innenstädten.
Um die finanzielle Belastung für Kommunen und Vereine zu reduzieren, wird der Fördersatz bei den Förderlinien „Pop-up-Stores und -Malls“ sowie „Veranstaltungen“ von 60 auf 70 Prozent erhöht. Zudem können nun auch kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften Anträge stellen, und Kommunen, die bereits einen Zuschuss erhalten haben, können eine Anschlussbewilligung beantragen. Bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ können nun bis zu zwei Anträge pro Antragsteller, jedoch maximal einer pro Kalenderjahr, bewilligt werden.
Die neue Förderlinie „Stadtmarketing“ richtet sich besonders an kleinere Kommunen, denen oft die Ressourcen für aktives Stadtmarketing fehlen. Die Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten mit Schwerpunkt auf Innenstädte oder Ortszentren wird nun ebenfalls mit einem Fördersatz von 70 Prozent unterstützt.