In Baden-Württemberg treten heute noch schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Weil die Intensivstationen im Land volllaufen, reicht der Impfnachweis künftig bei Veranstaltungen und in Bars und Clubs nicht mehr aus. Geimpfte und Genesene müssen nun zusätzlich einen negativen Test vorzeigen. Das soll Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen betreffen – genauso wie Weihnachtsmärkte. Auch für Ungeimpfte gelten noch strengere Beschränkungen. Sie dürfen in Hotspots künftig zwischen 21 Uhr und 5 Uhr Morgens nur noch mit triftigem Grund vor die Tür. In Hotspot-Regionen haben Ungeimpfte zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften und Märkten – die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist ausgenommen. Der Landtag kommt heute Vormittag zu einer Sondersitzung zusammen, um die neuen Maßnahmen zu debattieren. In Mannheim wird der Inzidenzwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an den zwei unmittelbar vor dem 24. November 2021 liegenden Tagen überschritten, somit treten die oben genannten Regelungen ab heute in Kraft.