Fr, 08.12.2023 , 11:47 Uhr

Baden-Württemberg: Steuer auf Kuchenverkäufe an Schulen? Land findet Lösung

Schulen und Kitas müssen doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen. «Wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden für Schulklassen, für Schüler, für Eltern, die Kuchen verkaufen. Da fallen keine Steuern an», sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem Südwestrundfunk. Es gebe nun eine «pauschale, eine einfache, eine pragmatische Lösung.»

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte am Freitag, man habe die Auslegung der Regeln nochmals geprüft und sei zum Ergebnis gekommen, dass auch Schülergruppen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung nicht der Umsatzsteuer unterliegen. «Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer», teilte das Ministerium mit.

Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen, hatte zuletzt für einige Aufregung vor allem an Schulen gesorgt. Schon im Juni 2022 hatte sich die Landesregierung eigentlich darauf verständigt, die Verkäufe auch künftig von der Umsatzsteuer zu befreien.

Im November dieses Jahres erreichte dann aber die rund 4500 öffentlichen Schulen im Land ein elfseitiges Schreiben, in dem das Land darüber informierte, in welchen Fällen doch Steuern anfallen. Darin hieß es, die Verkäufe seien steuerpflichtig, wenn die Schule als Verkäufer auftrete – etwa durch den Elternbeirat oder die Schülermitverantwortung.

Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Wegen EU-Rechts ist ab 2025 auch die öffentliche Hand, also der Staat, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Europäische Union will mit ihrer Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden. (dpa)

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