Die Justiz in Baden-Württemberg ächzt enorm unter der geplanten Legalisierung von Cannabis. Allein in der Stuttgarter Staatsanwaltschaft müssten nun zügig 7000 Verfahren überprüft werden, wie ein Sprecher bestätigte. Bereits verhängte, aber noch nicht vollständig verbüßte Strafen müssen nämlich erlassen werden. Zwar muss das Cannabis-Gesetz noch durch den Bundesrat, aber würden sich die Staatsanwaltschaften nicht frühzeitig durch die Akten wälzen, hätten sie zwischen der Bundesrats-Befassung und der Umsetzung nur noch vier Werktage Zeit, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab 1. April legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen. Kommt das Gesetz wie bisher beschlossen, müssen alle noch nicht vollständig vollstreckten Strafen neu aufgerollt werden. „Das ist eine zusätzliche Belastung“, sagte der Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. (lsw/mj)