Das Land Baden-Württemberg hat die Regeln für den Fall einer Corona-Welle im Herbst grundsätzlich positiv aufgenommen. Zwar gingen sie nicht so weit wie vom Land gefordert, doch im Grundzug könne man dem vorgelegten Stufenplan folgen, wenn der Bund bei Verschlechterung der pandemischen Lagen zügig reagiere, so die Sprecherin des Staatsministeriums. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs in Berlin könnte es jedoch noch Änderungen im Regelwerk geben. Unter den Corona-Maßnahmen für den Herbst stehen beispielsweise eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen auf der Agenda. Außerdem sollen Bundesländer vom 1. Oktober bis 7. April je nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählt zum Beispiel eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.