Es werde gegen eine siebenköpfige Schleuserbande ermittelt, darunter Männer und Frauen. Gegen die drei Personen der Gruppe, gegen die kein Haftbefehl vollstreckt wurde, werde aber dennoch ein Strafverfahren eröffnet. Die Verdächtigen sind im Alter zwischen 38 und 65 Jahren. Einer der vier Hauptbeschuldigten hatte eine Firma, für die er Leiharbeiter mit erzwungenen Mietverhältnissen rekrutierte.
Die Gruppe soll nach Angaben des Sprechers Menschen aus den vorderasiatischen und kaukasischen Ländern nach Deutschland gebracht und ohne Genehmigung hier arbeiten lassen haben. Insgesamt seien 35 Menschen eingeschleust worden, sagte der Sprecher. Sie seien alle in Gewahrsam.
Ermittlungen begannen im Januar
Ein Mann wurde nach Polizeiangaben schon im Juli vergangenen Jahres bei der Ausreise am Flughafen in Frankfurt am Main kontrolliert – daraus ergaben sich erste Hinweise auf die Schleusergruppe. Er habe bei der Ausreise einen Pass mit Visum vorzeigen können – aber ohne Arbeitserlaubnis. Bei der Kontrolle stellte sich dann aber heraus, dass der Mann in Deutschland gearbeitet hatte, wie der Sprecher sagte.
Bei darauffolgenden Kontrollen am Stuttgarter und Frankfurter Flughafen soll es dann bei weiteren Personen die gleichen Auffälligkeiten gegeben haben. Der Zoll habe daraufhin mehrere Firmen kontrolliert – unter anderem ein Betonwerk -, bei denen er mehrere Menschen fand, die in Deutschland illegal arbeiten. Seit Januar ermittelte dann die Polizei gegen die Gruppe.
Gefälschte Ausweisdokumente
Nachdem die Menschen mit Visum eingereist seien, habe die Gruppe EU-Personalausweise gefälscht, hieß es weiter. Dadurch konnten die Personen in Deutschland arbeiten. Sie haben demnach weniger als den Mindestlohn bekommen.
Es werde daher wegen des Verdachts auf das gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern, der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung und Urkundendelikten ermittelt. Das Hauptzollamt Karlsruhe sei in die Ermittlungen involviert, da man auch von der Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgehe. Damit stehe auch ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz im Raum. (dpa)