Fr, 13.08.2021 , 17:52 Uhr

Baden-Württemberg: PCR-Testpflicht kommt nur für Clubs und Diskotheken

Im Kampf gegen Corona soll in Baden-Württemberg künftig nur in Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. In allen anderen Bereichen wie etwa der Kultur, der Gastronomie und Friseurläden soll künftig ein günstigerer Antigen-Schnelltest ausreichen. Zunächst hieß es, dass überall dort, wo in Innenräumen Abstand unmöglich ist – etwa auch bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten – Ungeimpfte künftig einen PCR-Test vorweisen müssen. Ab Montag tritt im Südwesten eine neue Corona-Verordnung in Kraft – und damit vollzieht das Land eine Kehrtwende im Kampf gegen die Pandemie. Die Sieben-Tage-Inzidenz, auf die alle seit Ausbruch der Pandemie starren, verliert ihre Bedeutung – zumindest als einziger Gradmesser für Einschränkungen. Künftig sollen zudem Personenobergrenzen für Versammlungen und Veranstaltungen wegfallen. Dafür gilt nun die 3G-Regel – die neuen Freiheiten gibt es fortan nur für diejenigen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll am Samstag verkündet werden. Fußballstadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie etwa Festivals dürfen demnach bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent ausgelastet werden – beziehungsweise mit maximal bis zu 25 000 Menschen. Das Landesgesundheitsamt werde von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems abgeben, bei der neben der Sieben-Tage-Inzidenz die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe berücksichtigt werden, teilte das Ministerium weiter mit. Entsprechend behalte sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

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