In Baden-Württemberg können künftig bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten. Der Landtag hat am Mittwoch in Stuttgart mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD für eine entsprechende Änderung des Wahlrecht bei Kommunalwahlen gestimmt. Bislang können Jugendliche ab 16 bei den Kommunalwahlen nur ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht). Mit dem neuen Wahlrecht betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Ziel sei es unter anderem, jüngere Menschen für die Politik zu motivieren. (dpa/mp)