In Baden-Württemberg trat heute eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie gilt unabhängig von Inzidenz-Werten und bringt weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene. So werden bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern aufgehoben. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen jetzt hingegen wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, etwa beim Besuch in Restaurants, Museen und Ausstellungen, in Fitness-Studios und beim Friseur. Beim Besuch von Clubs und Diskotheken ist für diesen Personenkreis sogar ein negativer PCR-Test erforderlich. In Rheinland-Pfalz gelten vorerst bis zum 23. August noch die alten Regeln. Danach wird eine neue Verordnung ähnlich der in Baden-Württemberg erwartet. (mho/dpa)