Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr tätig sind. Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie, in Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag Baden-Württembergs für die Gesundheitsministerkonferenz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten Beschäftigten jenseits vom
Homeoffice zwar mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Die Mitarbeitenden müssten das Angebot aber nicht annehmen. Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“.