Di, 31.01.2023 , 12:04 Uhr

Baden-Württemberg: Land strebt passives Wahlrecht ab 16 an

Bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg soll das passive Wahlrecht bereits für 16-Jährige gelten. Das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart strebt an, dass sich auch 16-Jährige als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte aufstellen lassen können. Bislang lag die Altersgrenze der Kandidierenden bei 18 Jahren. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Damit wäre das Land bundesweit Vorreiter. Der Stuttgarter Landtag muss aber noch über die Pläne abstimmen. (mho/dpa)

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