Baden-Württemberg. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat gemeinsam mit der Cybersicherheitsagentur Baden Württemberg (CSBW), den Kommunalen Landesverbänden und der kommunalen IT-Dienstleisterin Komm.ONE einen „Stufenplan Mindestsicherheitsniveau“ für mehr Cybersicherheit bei den Kommunen entwickelt.
Der Stufenplan Mindestsicherheitsniveau zeigt den Kommunen auf, wo Sicherheitslücken bestehen und wo sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen treffen können.
Der Stufenplan hat vier Stufen: Stufe 1 beinhaltet eine Bestandsaufnahme. Mit Hilfe einer Checkliste beantworten die Kommunen 92 Fragen zu grundlegenden Schutzmaßnahmen. Stufe 2 bedeutet eine detaillierte, eintägige IT-Sicherheitsanalyse. Die Stufe 3 umfasst die Umsetzung des IT-Grundschutzprofils „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“, das Mindestsicherheitsmaßnahmen für die Kommunalverwaltungen definiert. Stufe 4 beinhaltet mit der ganzheitlichen Umsetzung des BSI-IT-Grundschutzes sehr umfassende Voraussetzungen für die technischen, infrastrukturellen, organisatorischen und personellen Bereiche der Informationssicherheit.
Der „Stufenplan Mindestsicherheitsniveau“ ist ein freiwilliges Angebot an die Kommunen des Landes, es handelt sich nicht um die Umsetzung rechtlicher Vorgaben und ist auch nicht rechtlich verpflichtend für die Kommunen. Die Ergebnisse der Sicherheitsanalysen werden von der CSBW vertraulich behandelt. Sie fließen in vollständig anonymisierte statistische Berichte ein, die zur abstrakten Darstellung der Sicherheitslage dienen. (pm/lg)