Sexuelle Übergriffe, Schlägereien, Vandalismus Drogenmissbrauch und Diebstahl – die Kinder- und Jugendkriminalität an den Schulen im Südwesten ist zuletzt sprunghaft angestiegen. Die Fallzahlen am Tatort Schule sind im vergangenen Jahr um 51,3 Prozent auf 4187 angestiegen, wie das Innenministerium auf eine Anfrage der AfD berichtet.
Das Ministerium begründet den Anstieg damit, dass die Einschränkungen des Schulbetriebs in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021 zu deutlich weniger Straftaten geführt hätten und dieser Zeitraum schwer vergleichbar sei. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 sei die Zahl der Fälle um 9,2 Prozent zurückgegangen.
Erfasst wurden Fälle mit mindestens einem Tatverdächtigen unter 21 Jahren an privaten und öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg.
Sogenannte Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen und Straftaten gegen die persönliche Freiheit stiegen um 86,6 Prozent auf 1851 Fälle – der höchste Wert zumindest im Zeitraum der vergangenen 12 Jahre, über den das Ministerium in der Antwort berichtet. Auch im Vergleich zu 2019 stiegen die Rohheitsdelikte um 8,8 Prozent. Die Fallzahlen zu Sachbeschädigungen nahmen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 42,8 Prozent zu auf 427 Fälle, im Vergleich zu 2019 um 16,3 Prozent.
Nach der Pandemie sind auch Lehrerinnen und Lehrer wieder deutlich häufiger zu Opfern von Gewalt geworden. Die Polizei verzeichnete im vergangenen Jahr 63 Straftaten mit Lehrkräften als Opfer. Im Vorjahr waren es noch 30 Fälle, 2019 waren es ebenfalls 63. Bei 40 der 63 Delikte handelte es sich um Körperverletzungen.
Trotz des Anstiegs der Kinder- und Jugendkriminalität verneint Innenminister Thomas Strobl in der Antwort auf die Anfrage aber die Frage, ob der Einsatz von Sicherheitsdiensten an Schulen geplant sei. «Im Sinne der Gestaltung eines vertrauensvollen Miteinanders und positiven Umfelds, in dem Schülerinnen und Schüler sich entfalten und entwickeln können, wird eine entsprechende Maßnahme als nicht zielführend angesehen», schreibt der CDU-Politiker.
«Zudem wären damit möglicherweise verbundene Maßnahmen wie Taschenkontrollen oder Durchsuchungen von Schülerinnen und Schülern Grundrechtseingriffe, für die es keine Ermächtigungsgrundlage gibt», erklärte Strobl. (dpa)