Wiesbaden/Stuttgart. Der Kinderschutzbund sieht eine gestiegene Sensibilität an Schulen und in Kitas für das Thema Kindeswohlgefährdung. «Beim Verdacht, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist etwa ein Kindergarten verpflichtet, tätig zu werden und das Gespräch mit den Eltern zu suchen», sagt Barbara Becker, eine der beiden Geschäftsführerinnen beim Kinderschutzbund Baden-Württemberg.
Auch der Kinderschutzbund erhalte Anrufe verunsicherter Eltern oder Nachbarn, die den Verdacht haben, dass Kindern in der Klasse der eigenen Kinder oder in der Nachbarschaft Vernachlässigung oder Gewalt ausgesetzt sein könnten. «Was soll ich tun, wie gehe ich damit um?» seien häufige Fragen. «Das Schlechteste ist, gar nichts zu machen», betonte Becker. «Man sollte überlegen, was ist für das Kind die beste Lösung? Ist es möglich, mit den Eltern ein Gespräch zu führen?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht an diesem Mittwoch neue Zahlen zur Kindeswohlgefährdung in Deutschland im Jahr 2022. Das Wohl eines Kindes kann durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt gefährdet werden. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist.
In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht. (dpa)