Stuttgart. Strafgefangene in Gefängnissen in Baden-Württemberg werden je nach ihrer Beschäftigung verpflegt. Grundlage dafür sind Referenzwerte der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) über die Nährstoffzufuhr. Seit 2018 gibt es mehr Obst, Salat und Gemüse, dafür aber weniger Fleisch und Wurst, wie eine Antwort des Justizministeriums in Stuttgart auf eine Anfrage der CDU-Fraktion ergab. Für Gefangene, die religiösen Speisegeboten unterliegen, gilt «Normalkost ohne Schwein».
Bei überwiegend sitzender Tätigkeit mit wenig oder keinen Freizeitaktivitäten erhalten männliche Gefangene im Alter von 25 bis unter 51 Jahren 2300 Kalorien am Tag (Frauen: 1800). Im Vergleich zu vorher haben sich die Mengen bei Brot (50 Gramm weniger pro Tag), Milch (50 Gramm weniger pro Tag), Kartoffeln und Teigwaren (50 Gramm weniger pro Tag), Fleisch und Wurstwaren (100 Gramm weniger pro Woche) und bei Margarine (10 Gramm weniger pro Tag) geändert. Allerdings werden nun zusätzlich 70 Gramm Nüsse pro Woche empfohlen.
Die Bedürfnisse von beschäftigten Gefangenen werden separat berücksichtigt. Gefangene, die arbeiten, einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung nachgehen oder an einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Ausbildung und Weiterbildung teilnehmen, können zusätzlich zur Normalkost ein zweites Frühstück – Arbeitsfrühstück genannt – erhalten, wenn sie dies wünschen. Dieses soll einen durchschnittlichen Energiegehalt von 500 Kalorien aufweisen und mindestens zur Hälfte Kohlenhydrate enthalten.
Eine Reduzierung des Energiegehalts des Arbeitsfrühstücks oder dessen Abschaffung wurde entgegen der Empfehlung der DGE nicht in der Verpflegungsordnung umgesetzt. «Nach der dargestellten bereits erfolgten Reduzierung des Energiegehalts der täglichen Normalkost wäre dies den Gefangenen nicht vermittelbar gewesen, so dass Störungen der Sicherheit und Ordnung zu befürchten gewesen wären», hieß es in der Stellungnahme des Justizministeriums.
Gefangene, die täglich mehr als acht Stunden arbeiten oder «schwerste körperliche Arbeit» leisten, könnten über das Arbeitsfrühstück hinaus eine Zulage erhalten, wenn sie dies wünschten. Die Zulage könne entweder in einer Vermehrung der normalen Mittagskost um durchschnittlich die Hälfte (einschließlich Fleisch) oder in einem weiteren Vesper am Nachmittag bestehen.
«Die Bewertung, ob es sich bei der durch den Gefangenen ausgeübten Tätigkeit um „schwerste körperliche“ Arbeit handelt, nimmt jede Anstalt vor Ort und für sich vor», sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Es sei davon auszugehen, dass vorwiegend Tätigkeiten in den Eigenbetrieben – wie beispielsweise in Metallbearbeitungen, Schlossereien, Bauabteilungen oder in der Landwirtschaft – die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen könnten. Das Justizministerium machte darauf aufmerksam, dass der Begriff «schwerste körperliche Arbeit» aus der Verwaltungsvorschrift über die Verpflegung der Gefangenen stammt.
Außerdem können Anstaltsleiter auf Vorschlag von Anstaltsärzten bestimmten Gefangenen unabhängig vom Arbeitsfrühstück zusätzliches Essen anbieten. Dies betreffe Jugendliche und Heranwachsende. Oder auch Gefangene, die wegen überdurchschnittlicher Körperlänge oder aus sonstigen Gründen einen höheren Energieverbrauch hätten. «Bei individuell höherem Energieverbrauch von Gefangenen kann damit eine Unterversorgung ausgeschlossen werden», lautet es in der Antwort.
Am vergangenen Sonntag erhielten die Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim Schweineschnitzel natur, Bratensoße, Jerelli-Nudeln und Karottenscheiben. Wer es vegetarisch mag, konnte Gemüseschnitzel, vegetarische Soße, Jerelli-Nudeln und Karottenscheiben essen.
Laut Justizministerium lag die Zahl der beschäftigten Gefangenen in den Anstalten bei durchschnittlich 4044 im ersten Halbjahr 2023. In Baden-Württemberg gibt es 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen, ein Justizvollzugskrankenhaus sowie eine Sozialtherapeutische Anstalt. (dpa)