Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr von Bürgerinnen und Bürgern ohne Angehörige 2,5 Millionen Euro geerbt. Das Geld sei aus 990 sogenannten Fiskalerbschaften in die Landeskassen geflossen, teilte das Finanzministerium Baden-Württemberg am Mittwoch mit.
Damit war die Anzahl der Erbschaften im Jahr 2023 im Vergleich zu den letzten zehn Jahren am höchsten. Doch trotz dieses Anstiegs hat sich der Gesamtwert der Erbschaften von 2022 (5,5 Millionen Euro) auf 2023 (2,5 Millionen Euro) nahezu halbiert. Diese Veränderung sei darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2022 eine werthaltige Erbschaft mit rund 2,8 Millionen Euro Barvermögen zu verzeichnen gewesen sei, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit.
Das Finanzministerium wies jedoch darauf hin, dass die Zahlen der Fiskalerbschaften von einer Vielzahl von Faktoren abhingen, wodurch Aussagen zu Schwankungen oder Veränderungen schwierig seien. Der jährliche Durchschnittswert der Gesamtwerte der Erbschaften der letzten zehn Jahre von 2014 bis 2023 betrage 2,8 Millionen Euro.
Zu Fiskalerbschaften gehören neben Immobilien auch häufig Gegenstände wie Mobiliar, Schmuck und Fahrzeuge, aber auch Versicherungen oder Betriebe. Aktien, Edelmetalle und andere Wertsachen würden nach Antritt der Erbschaft zu marktüblichen Preisen verkauft. (dpa)