Baden-Württemberg lockert die Corona Regelungen für Schwangere. Zuletzt galt an den Schulen noch das Tragen einer FFP2-Maske und das Einhalten des Mindestabstands für schwangere Lehrerinnen. Wie Kultusministerin Theresa Schopper am Montag bekanntgab, sei es gut und richtig, dass die Sonderregelungen bis auf den Schutz bei einem Corona-Fall an der Schule aufgehoben werden.
Da das berufliche Risiko für Lehrerinnen, sich mit Corona anzustecken, nicht höher als das Risiko der Allgemeinbevölkerung sei, können Schwangere wieder ohne besondere Schutzmaßnahmen im Unterricht eingesetzt werden. Hintergrund der Neuregelungen ist die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes.