So, 21.07.2024 , 08:42 Uhr

Baden-Württemberg: Ärztekammer streicht Homöopathie-Weiterbildung

In Baden-Württemberg wird die Weiterbildung für Homöopathie nach dem Willen der Landesärztekammer gestrichen. Das entschied die Vertreterversammlung der Kammer. Zwei Jahre lang hatte die Debatte um das Thema heftige Wellen geschlagen. Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung schon einmal dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte dies „das absolut falsche Signal“ genannt. Zusatzweiterbildungen seien spezielle Qualifikationen und stellten generell keine Voraussetzung für Diagnostik und Therapie dar, wie es in einer Mitteilung der Ärztekammer nun hieß. Die Weiterbildung Homöopathie solle nicht mehr angeboten werden. Das Sozialministerium muss zunächst aber noch prüfen, ob alle formalen Vorgaben eingehalten wurden. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kammer hatte zuvor keine Bedenken ergeben. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg mit homöopathischen Methoden und Mitteln werde durch diesen Schritt weder eingeschränkt noch verboten, betonte die Kammer. Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben oder momentan noch dabei sind, wären von der Änderung nicht betroffen. Die Homöopathie-Weiterbildung gab es bisher außer in Baden-Württemberg nur noch in Sachsen und Rheinland-Pfalz. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen. Lucha war gegen die Abschaffung gewesen. Baden-Württemberg sei das Land der Naturheilkunde und die Homöopathie für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung, hatte er gesagt. Die Wirksamkeit der Homöopathie ist jedoch umstritten. Diese Arzneimittel werden meist aus pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Substanzen hergestellt. Dann werden sie nach bestimmten Regeln stark verdünnt – teils so lange, bis die Präparate keinen Wirkstoff mehr enthalten. Es gebe bislang keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass Homöopathie wirke, hatte es in der Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kammer geheißen. (lsw/mj)

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