Die Einführung der 2-G-Regel in Baden-Württemberg steht unmittelbar bevor. Damit werden ungeimpfte Menschen von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen sowohl am Montag als auch am Dienstag den kritischen Wert von 390 überschreitet. Damit würde ab Mittwoch die sogenannte Corona-Alarmstufe ausgerufen. Die Landes-Verordnung sieht in diesem Fall unter anderem vor, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa in Restaurants, Museen, Ausstellungen oder andere öffentliche Veranstaltungen dürfen. Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufs-Erledigungen. (mho/dpa)