Stuttgart. Auch im kommenden Jahr können die Menschen in Baden-Württemberg am selben Tag über ihre Kommunalvertretungen und über ihre Abgeordneten des Europäischen Parlaments abstimmen. Die Kommunal- und die Europawahlen finden nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums am 9. Juni 2024 statt. Die Zusammenlegung habe sich bewährt, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). «Die Wählerinnen und Wähler sowie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen so nur einmal ins Wahllokal und bei den Kommunen fallen weniger Kosten und weniger Organisationsaufwand an», argumentierte er am Montag in Stuttgart.
Bei den Kommunalwahlen wird über die Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1101 Städten und Gemeinden des Lands ebenso abgestimmt wie über die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Laut Kommunalwahlgesetz müssen die Wahlen zwischen dem 10. Mai und dem 20. November 2024 an einem Sonntag stattfinden. Die Zusammenlegung der beiden Termine hat fast schon Tradition: Auch in den Jahren 1994, 2004, 2009, 2014 und 2019 wurden die Europa- und die Kommunalwahlen auf denselben Tag gelegt.
Dennoch gibt es im kommenden Jahr eine Premiere: Erstmals können bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten. Der Landtag hat das Wahlrecht bei Kommunalwahlen entsprechend geändert. Zuvor konnten Jugendliche ab 16 bei Kommunalwahlen nur ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).
Mit dem neuen Wahlrecht betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Ziel ist es, jüngere Menschen für die politische Arbeit zu motivieren. (dpa)