Bad Dürkheim. Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Hausschwein in Rheinland-Pfalz hat der Kreis Bad Dürkheim einen Verwaltungsstab eingerichtet. Der Stab agiere und entscheide in enger Abstimmung mit den im Tierseuchenverbund beteiligten Akteuren, teilte die Verwaltung in der Pfalz mit. Auf die Herausforderungen wolle man angemessen reagieren.
Der Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan bat die Bevölkerung um Verständnis für die einschneidenden Maßnahmen. «Nur durch eine schnelle und restriktive Reaktion kann eine Ausbreitung der Seuche in der Region und darüber hinaus verhindert werden», betonte er.
Dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd zufolge ist nun wichtig, dass die Betriebe die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Wie es zur Infizierung gekommen sei, sei unklar. Die Suche nach Übertragungswegen laufe. Es bedürfe der gemeinsamen Anstrengung, die Seuche einzudämmen, appellierte ein Sprecher des Verbands.
Das Virus war in einer Kleinsthaltung mit Hausschweinen in Gerolsheim bei einem toten Tier sowie zwei geschlachteten Tieren nachgewiesen worden. Die ans Landesuntersuchungsamt (LUA) gesendeten Proben seien positiv getestet worden, teilte der Landkreis mit. Das Nationale Referenzlabor habe das erste positive Ergebnis bestätigt. Bei den geschlachteten Tieren stand dies noch aus. Wie das Virus in den Bestand eingeschleppt wurde, war den Behörden zufolge zunächst unklar.
Bad Dürkheim. Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Kreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rheinland-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen den Behörden zufolge insgesamt 34 Fälle bei Wildschweinen.
Rheinland-Pfalz setzt bei der Bekämpfung auch auf einen Elektrozaun. Er soll Tiere hindern, ihre Gebiete zu verlassen und die Seuche zu verschleppen. Die Afrikanische Schweinepest war in Deutschland zuerst 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt worden. Für Wild- und Hausschweine verläuft die Erkrankung fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist sie ungefährlich – auch, wenn man Fleisch infizierter Tiere verzehrt.
In Bad Dürkheim hieß es, eine Weiterverschleppung der Seuche müsse verhindert werden – nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes, da das Virus von Haus- auf Wildschweine und umgekehrt übertragbar sei. Hausschweine müssen im Infektionsfall getötet werden.
Wegen des Ausbruchs wird eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Innerhalb der Zone gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. So wird etwa der Handel mit lebenden Tieren grundsätzlich verboten. Es gilt noch keine Leinenpflicht für Hunde, jedoch wird dringend empfohlen, sie nicht frei laufen zu lassen. In der Zone befinden sich noch 13 Hausschweine in insgesamt 7 Betrieben. (dpa/lrs)