Do., 30.01.2025 , 14:25 Uhr

Augsburg: Revision verworfen – Hoffenheim-Fan muss nach Böllerwurf ins Gefängnis

Die Explosion in der Augsburger Fußballarena war so laut, dass viele einen Terroranschlag vermuteten. Sanitäter mussten sich um Verletzte kümmern. Für den Böllerwerfer hat dies weitgehende Folgen.

Nach einem Böllerwurf mit einem Dutzend Verletzten bei einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Augsburg verworfen.

Der Hoffenheim-Anhänger war im April 2024 wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil sei nunmehr rechtskräftig, sagte Michael Rauh, der Sprecher des Augsburger Landgerichtes.

Spiel musste vorübergehend unterbrochen werden

Die ohrenbetäubende Explosion und das Strafverfahren hatte für viel Aufsehen gesorgt. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 wegen des Böllerwurfs mehrere Minuten unterbrochen worden. Sanitäter mussten sich um die Verletzten kümmern, es war zunächst sogar ein Terroranschlag nicht ausgeschlossen worden. Die verletzten Zuschauer, darunter vier Kinder, erlitten hauptsächlich Hörschäden.

Der Böllerwerfer hatte einen in Deutschland nicht zugelassenen Böller mit großer Sprengkraft verwendet. Er und drei Bekannte, die ihm geholfen hatten, wurden dann angeklagt. Die Mitbeschuldigten waren wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, hatten den Schuldspruch im Unterschied zum Hauptangeklagten aber akzeptiert. Dessen Verteidiger hatte ebenfalls Bewährung für den Haupttäter verlangt.

Richter: Zuschauer im Stadion in Terrorangst versetzt

Der heute 29 Jahre alte Mann hatte während des Verfahrens zugegeben, den Böller angezündet und über die Köpfe der Besucher hinweg Richtung Spielfeld geworfen zu haben. Er hatte sich bei den Verletzten entschuldigt.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichtes betonte, dass der Angeklagte durch sein Handeln 26.000 Menschen in der Augsburger Fußballarena in Terrorangst versetzt habe. Ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren Hoffenheim-Spiele begleitet und Zeuge in dem Prozess  war, hatte zuvor erklärt, dass auch er wegen der ungewöhnlich lauten Explosion zunächst an einen Terroranschlag gedacht habe.

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