Corona-Lockerungen
Bund und Länder haben eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ein erster Schritt ist auch in der Metropolregion Rhein-Neckar bereits in Kraft getreten: Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind wieder ohne Einschränkungen erlaubt und im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Ab dem 4. März 2022 soll dann sogar der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie bundesweit nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich sein, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G). Diskotheken und Clubs dürfen mit 2G-Plus öffnen und Großveranstaltungen sind mit 2G beziehungsweise 2G-Plus möglich.
Corona-Impfpflicht tritt in Kraft
Für Personen, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, gilt ab Mitte März eine wichtige Änderung. Denn in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab dem 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen Betroffene nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind oder einen entsprechenden Nachweis erbringen, dass sie nicht geimpft werden dürfen.
Verträge können einfacher gekündigt werden
Bei längerfristigen Verträgen wie mit Fitnessstudios oder Streaming-Diensten gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher Erleichterungen. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten kürzere Kündigungsfristen.
Bislang verlängern sich Verträge häufig für ein Jahr. Ab März sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und monatlich gekündigt werden kann. Diese Verträge können Sie laut der Verbraucherzentrale künftig einfacher kündigen.
Zeitumstellung
Im März wird wieder die Uhr umgestellt. Die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit ist am 27. März. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird die Uhr um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Sie bekommen also in dieser Nacht eine Stunde weniger Schlaf. Allerdings wird es von da an abends länger hell bleiben.
Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
Ab dem 1. März müssen sie wie jedes Jahr ihr Versicherungskennzeichen wechseln. Die blauen Schilder werden ungültig und durch grüne ersetzt.
Hecken dürfen nicht abgeschnitten werden
Hobby-Gärtner sollten eine wichtige Frist beachten, die Ende Februar endet. Denn ab dem 1. März 2022 dürfen Hecken und Bäume nicht mehr abgeschnitten werden. Bis zum 30. September ist das Abschneiden von Hecken und Bäumen verboten.
Diese Regelung ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben und wird als Schonfrist bezeichnet. Grund für das Verbot ist, dass Hecken und Bäume für bestimmte Tierarten wichtige Brut- und Niststätten sind und ihr Lebensraum nicht zerstört werden soll. Verstößt man gegen das Verbot, drohen je nach Bundesland und Länge des Rückschnitts von Hecken und Bäumen Bußgelder. Baden-Württemberg und Hessen machen keine Angaben über die Höhe der Strafe. In Rheinland-Pfalz kann das missachten bis zu 10.260 Euro kosten.