Eine Frau muss drei Jahre in Haft, weil sie ihrer Mitpatientin in einem Mannheimer Krankenhaus das Sauerstoffgerät abgestellt hat. Als Grund gab das Mannheimer Landgericht laut Prozessbeobachtern Totschlag an, nicht wie ursprünglich angeklagt versuchter Mord. Durch den Prozessverlauf änderte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage, unter anderem weil ein Gutachter nicht ohne Zweifel war, dass das abgestellte Sauerstoffgerät todesursächlich war. Die 73-Jährige hatte sich offenbar vom Geräusch des Gerätes gestört gefühlt und es abgeschaltet, heißt es. Die Patientin konnte wiederbelebt werden, verstarb jedoch zwei Wochen später in der Klinik.