Dietmar Hopp wird seine Stimmrechtsmehrheit an der TSG Hoffenheim-Spielbetriebs GmbH wieder an den Mutterverein TSG 1899 Hoffenheim e.V. ohne Entschädigung zurückgeben. Wie der
Fußball-Bundesligist am Mittwoch mitteilte, verzichtet der bisherige Mehrheitsgesellschafter auf die zum 1. Juli 2015 wirksam gewordene Ausnahmegenehmigung. Die Rückgabe bedeutet, dass der Fußball-Bundesligist seinen Sonderstatus außerhalb der 50+1-Regel aufgibt. Die Regelung, die nur im deutschen Profi-Fußball gilt, besagt im Grundsatz, dass die Entscheidungsmehrheit bei einem Investoreneinstieg immer beim Stammverein bleiben muss. Damit soll verhindert werden, dass Clubs – wie beispielsweise in England – vollständig veräußert werden. Das Bundeskartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG 1899 Hoffenheim mit Mehrheitseigner Hopp sowie die von Unternehmen
gelenkten Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Die drei Vereine sind derzeit von der 50+1-Regel befreit, da sie seit mehr als 20 Jahren von einem Konzern oder Investor maßgeblich unterstützt werden. Derzeit läuft immer noch das Klärungsverfahren. (mho/dpa)